Jochen Hartloff - Zur Sache

Landespolitik

Auswirkungen der Schuldenbremse auf die rheinland-pfälzische Justiz

Sachstand: Es ist vorgesehen, die Strukturen der rheinland-pfälzischen Justiz zu
überprüfen. Dazu gehört die Zusammenführung der beiden Oberlandesgerichte und
Generalstaatsanwaltschaften. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die erste Instanz auf
drei Standorte konzentriert werden.
Warum ist diese Strukturreform notwendig?
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in der vergangenen Legislaturperiode mit den Stimmen
aller Fraktionen die sogenannte Schuldenbremse in der Verfassung verankert. Alle Ressorts,

auch die Justiz, müssen deshalb zur Konsolidierung der Landesfinanzen ihren Beitrag
leisten. Wir wollen dort Einsparungen vornehmen, wo Doppelstrukturen im
Verwaltungsbereich vorhanden sind, deren Abbau nicht zu einer Schwächung im Bereich der
Rechtsprechung führt.
Elf Bundesländer verfügen bereits jetzt über nur ein Oberlandesgericht. In fast allen Ländern
mit mehreren Oberlandesgerichten sind die jeweiligen Gerichtsbezirke bezogen auf die
Einwohnerzahl wesentlich größer als ganz Rheinland-Pfalz.
Warum wurde der Standort Zweibrücken ausgewählt?
Die Entscheidung für den Standort Zweibrücken als Sitz für Oberlandesgericht und
Generalstaatsanwaltschaft erfolgte insbesondere aus strukturpolitischen Erwägungen.
Koblenz bleibt - unabhängig von der geplanten Zusammenlegung - der Gerichtsstandort mit
den meisten Beschäftigten in Rheinland-Pfalz. Eine Verlegung von Zweibrücken weg hätte
dagegen ungleich größere Folgen für die Region, da dort nicht wie in Koblenz zahlreiche
Fachgerichte, Bundes- und Landesbehörden angesiedelt sind. Daneben ist das
Oberlandesgericht Zweibrücken eines der ältesten in Deutschland.
Wie wird die Reform umgesetzt?
Zunächst will ich Gespräche mit allen Betroffenen und Beteiligten - ob im Bereich der
Gerichte, der Personalräte oder der Rechtsanwalts- und Notarkammern - führen. Gleichzeitig
wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sinnvolle Lösungen erarbeitet. Wir denken zum
Beispiel darüber nach, OLG-Senate, die stärker von Bürgerinnen und Bürgern frequentiert
werden, in Koblenz zu belassen. Das könnten die Senate sein, die sich mit
Familienrechtsfragen befassen. Die besonderen Interessen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der betroffenen Behörden werden selbstverständlich in alle Überlegungen
einbezogen. Zur Umsetzung der notwendigen Strukturreform sind keine Entlassungen
vorgesehen.
Fazit: Die neue Landesregierung steht vor großen Kraftanstrengungen, um die Vorgaben der
Schuldenbremse einzuhalten. Von strukturellen und damit auch finanziellen Erwägungen
kann daher auch die Justiz nicht verschont bleiben. Die Zusammenlegung der beiden
Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften ist Teil dieser Bemühungen.
Gespräche werden geführt, die Arbeitsgruppe wird tagen. Am Ende des Prozesses werden
wir in Rheinland-Pfalz weiterhin eine effizient arbeitende, bürgernahe Justiz haben.
Stand: Juni 2011
SPD Landesverband Rheinland-Pfalz, Klarastr. 15a, 55116 Mainz, lv.rheinland-pfalz@spd.de

 
 

 

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